Das Prüfungssystem der Universität St.Gallen umfasst nebst schriftlichen und mündlichen Prüfungen auch bewertete schriftliche Arbeiten sowie verschiedene Leistungsnachweise (z.B. Projektarbeiten). Das Konzept orientiert sich an den Geboten von Gerechtigkeit, Klarheit, anspruchsvoller Fachleistung und differenzierter Evaluation. So erbringen die Studierenden im Assessmentjahr beispielsweise in jedem Fach mindestens zwei Prüfungsleistungen, damit Leistungsverbesserungen möglich sind und im Einzelfall nicht die Tagesform über den Studienerfolg entscheidet.
Notenskala
Jede erbrachte Prüfungsleistung wird in einer Notenskala von 6.0 (herausragend) bis 1.0 (unbrauchbar) benotet. Von 6.0 bis einschliesslich 4.0 erstreckt sich der Bereich für genügende Leistungen; eine Note unter 4.0 ist ungenügend. Die Notenskala im Detail:
Notenskala
6.0 |
herausragend |
5.5 |
sehr gut |
5.0 |
gut |
4.5 |
befriedigend |
4.0 |
genügend |
3.5 |
mangelhaft |
3.0 |
schlecht |
2.5 |
schlecht bis sehr schlecht |
2.0 |
sehr schlecht |
1.5 |
sehr schlecht bis unbrauchbar |
1.0 |
unbrauchbar |
Die Notenskala ist für alle Stufen (Assessment, Bachelor, Master, Doktorat) identisch. Es werden Viertelnoten vergeben.
Kompensation
Alle Leistungen werden durch ein Credit Point System gewichtet. Aus der Multiplikation der Prüfungsnote mit der Zahl der Credits ergeben sich die Kreditnotenpunkte als gewichtete Fachnote (z.B. Note 4.0 x 6 Credits = 24 Kreditnotenpunkte). Wird eine Note unter einer 4.0 geschrieben, werden sog. Minus-Kreditnotenpunkte (M-NCPs) erworben. Ungenügende Prüfungsergebnisse können nicht wiederholt werden. Studierende sammeln M-NCPs und erst wenn diese eine gewisse Höhe überschreiten, ist das Studium im 1. Versuch nicht bestanden. In der Bachelor-Ausbildung dürfen max. 18 M-NCPs erzielt werden; im Major Betriebswirtschaftslehre besteht zudem die Einschränkung, dass im Pflichtbereich, welcher alle Pflichtfächer inklusive das Capstone-Projekt umfasst, max. 10 Minus-Kreditnotenpunkte (M-NCPs) erworben werden dürfen.
Bestehen und Wiederholung
Die dreijährige Bachelor-Stufe umfasst 180 ECTS-Credits, wovon 120 Credits in der Bachelor-Ausbildung nachzuweisen sind. 60 Credits werden im Assessmentjahr erworben. Die Bachelor-Ausbildung ist bestanden, wenn 120 Credits nachgewiesen werden (wobei die benoteten und gewichteten Credits im Durchschnitt wenigstens die Note 4.0 ergeben), drei Sprachnachweise vorliegen (Muttersprache, Fremdsprache auf Niveau I und auf Niveau II), 18 M-NCPs nicht überschritten werden, in der Bachelor-Arbeit wenigstens die Note 4.0 erreicht wurde sowie allfällig zu erbringende Ergänzungsleistungen erfolgreich absolviert wurden.
Bei Nichtbestehen der gesamten Bachelor-Ausbildung müssen die Pflichtfächer, in denen nicht wenigstens die Note 4.0 erzielt wurde, wiederholt werden. Bei ungenügenden Prüfungsleistungen in den übrigen Fächern besteht die Wahl, nochmals die gleiche Veranstaltung zu wiederholen oder eine andere Veranstaltung zu wählen. Eine Bachelor-Arbeit, die mit einer Note unter 4.0 benotet wurde, ist in jedem Falle zu wiederholen. Wer die Bachelor-Arbeit im ersten Versuch nicht besteht, fällt in den zweiten Versuch des jeweiligen Majors.